Ratgeber

Lastschriftverfahren einrichten – die komplette Anleitung für Unternehmen

Wer Rechnungen per Lastschrift einziehen will, braucht mehr als nur die Kontodaten seiner Kunden. Das SEPA-Lastschriftverfahren einzurichten bedeutet: eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen, eine Inkassovereinbarung mit der Bank abschließen, für jeden Kunden ein gültiges Mandat einholen und dann Fristen einhalten, die viele Unternehmen erst kennenlernen, wenn die erste Lastschrift zurückkommt.

Diese Anleitung führt dich durch den kompletten Prozess – und zeigt dir am Ende den kürzeren Weg, für den du weder Gläubiger-ID noch Inkassovereinbarung brauchst.

Kurzantwort

Um das Lastschriftverfahren einzurichten, benötigst du (1) eine kostenlose Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank, (2) eine Inkassovereinbarung mit deiner Hausbank, (3) ein unterschriebenes SEPA-Mandat je Kunde, (4) eine Vorabankündigung vor jedem Einzug und (5) einen Weg, die Lastschriftdatei einzureichen. Über einen Zahlungsdienstleister wie GoCardless entfallen Schritt 1 und 2 – die Einrichtung dauert dann rund 15 Minuten statt mehrerer Wochen - mit Sepaheld automatisierst du die Erstellung und Verbuchung von Lastschriften.

Zuerst klären: Willst du zahlen oder einziehen?

Der Begriff „Lastschriftverfahren einrichten“ meint zwei völlig verschiedene Dinge. Such dir die passende Zeile:

Deine RolleWas du tun musst
Du bist Zahlungspflichtiger
(z. B. Strom, Miete, Abo)
Du erteilst dem Anbieter ein SEPA-Mandat – meist per Formular oder Online-Checkout. Mehr musst du nicht tun. Dein Bankkonto braucht keine Freischaltung.
Du bist Zahlungsempfänger
(Unternehmen, Freiberufler, Verein)
Du musst das Verfahren aktiv einrichten: Gläubiger-ID, Inkassovereinbarung, Mandate, Fristenmanagement. Darum geht es im Rest dieser Seite.

Wenn du als Privatperson Geld einziehen möchtest, gelten Sonderregeln – dazu haben wir einen eigenen Ratgeber: Lastschrift einziehen als Privatperson.

Die 5 Voraussetzungen für den Lastschrifteinzug

Bevor du die erste Lastschrift einreichst, müssen fünf Dinge stehen.

1. Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID)

Die Gläubiger-ID identifiziert dich europaweit eindeutig als Lastschrifteinreicher. Sie ist 18-stellig und sieht so aus: DE98ZZZ09999999999. Vergeben wird sie in Deutschland ausschließlich von der Deutschen Bundesbank – kostenlos und nur online.

Wichtig: Die Gläubiger-ID allein berechtigt dich noch nicht zum Lastschrifteinzug. Diese Berechtigung erteilt ausschließlich deine kontoführende Bank. Sei außerdem vorsichtig bei Drittanbietern, die eine Beantragung gegen Gebühr anbieten – bei der Bundesbank selbst kostet sie nichts.

2. Inkassovereinbarung mit deiner Bank

Deine Hausbank muss dir das Einreichen von Lastschriften ausdrücklich gestatten. Sie prüft dabei deine Bonität, denn sie haftet für Rücklastschriften mit. Rechne mit einem Termin, Unterlagen zum Geschäftsmodell und je nach Bank auch mit einer Sicherheitsleistung oder einem monatlichen Einreicherlimit.

Das ist in der Praxis die größte Hürde: Junge Unternehmen, Einzelunternehmer und Geschäftsmodelle mit Abo-Charakter bekommen hier häufig eine Absage.

3. SEPA-Lastschriftmandat je Kunde

Ohne gültiges Mandat kein Einzug. Das Mandat muss enthalten:

  • Bezeichnung „SEPA-Lastschriftmandat“
  • Deine Gläubiger-ID und deinen Firmennamen
  • Eine eindeutige Mandatsreferenz (von dir vergeben)
  • Name, Anschrift und IBAN des Zahlungspflichtigen
  • Angabe: einmalige oder wiederkehrende Zahlung
  • Ort, Datum, Unterschrift bzw. rechtssichere digitale Bestätigung

Mandate dürfen digital erteilt werden. Du musst sie aber revisionssicher aufbewahren und im Streitfall vorlegen können.

4. Vorabankündigung (Pre-Notification)

Du musst deinen Kunden vor jedem Einzug über Betrag und Fälligkeitsdatum informieren. Standardfrist sind 14 Kalendertage vor Belastung. Diese Frist lässt sich vertraglich verkürzen – üblich sind 1 bis 5 Tage, wenn du es in AGB oder Mandat entsprechend regelst.

In der Praxis erfüllt eine Rechnung mit klarem Hinweis („Der Betrag wird am 15.03. von Ihrem Konto eingezogen“) die Anforderung.

5. Ein Weg, die Lastschrift einzureichen

Technisch reichst du Lastschriften als XML-Datei im Format pain.008 ein – entweder über das Online-Banking deiner Bank, per EBICS oder über einen Zahlungsdienstleister. Manuelle XML-Erstellung ist fehleranfällig und skaliert schlecht.

Lastschriftverfahren einrichten – Schritt für Schritt

1

Gläubiger-ID beantragen

Online bei der Bundesbank. Halte Rechtsform, Registernummer und Registergericht bereit. Der Antrag läuft zweistufig: Antrag stellen, dann per E-Mail freischalten. Die Zuteilung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.

2

Inkassovereinbarung abschließen

Termin bei deiner Bank. Frag konkret nach Einreicherlimit, Rückgabegebühren und ob eine Sicherheitsleistung verlangt wird.

3

Mandatsprozess aufsetzen

Lege fest, wie du Mandate einholst: Formular per Post, PDF zum Ausdrucken oder digital per Link. Vergib ein System für Mandatsreferenzen (z. B. Kundennummer + laufende Nummer).

4

Vorabankündigung in die Rechnung integrieren

Ergänze deine Rechnungsvorlage um Einzugsdatum, Betrag, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz.

5

Ersten Einzug testen

Reiche eine Lastschrift auf ein eigenes Konto ein und prüfe den kompletten Durchlauf, bevor du auf Kunden losgehst.

Realistischer Zeitrahmen für den klassischen Weg: zwei bis sechs Wochen, der Löwenanteil davon entfällt auf die Bank.

Lastschrift Einzug: So läuft der Einzug ab

Ist alles eingerichtet, folgt jeder Lastschrift-Einzug demselben Ablauf:

  1. Rechnung stellen und dabei die Vorabankündigung mitschicken.
  2. Lastschrift einreichen – fristgerecht vor dem Fälligkeitstag.
  3. Belastung beim Kunden am Fälligkeitstag.
  4. Gutschrift auf deinem Konto, abzüglich etwaiger Gebühren.
  5. Verbuchung von Zahlungseingang und Gebühr in deiner Buchhaltung.
  6. Rücklastschriften prüfen – und bei Bedarf nachfassen.

Fristen beim Lastschrift-Einzug

VorgangFrist
Vorabankündigung an den Kunden14 Kalendertage vor Fälligkeit (verkürzbar durch Vereinbarung)
Einreichung SEPA-Basislastschrift1 Geschäftstag vor Fälligkeit (D-1)
Einreichung SEPA-Firmenlastschrift1 Geschäftstag vor Fälligkeit (D-1)
Widerspruch durch den Kunden (autorisiert)8 Wochen ab Belastung
Widerspruch ohne gültiges Mandat13 Monate ab Belastung
Gültigkeit eines ungenutzten Mandatserlischt nach 36 Monaten ohne Einzug

Die 8-Wochen-Frist ist der Grund, warum du Mandate lückenlos dokumentieren musst: Widerspricht ein Kunde nach 10 Monaten und du kannst kein Mandat vorlegen, bekommt er sein Geld zurück.

Basislastschrift oder Firmenlastschrift?

KriteriumSEPA-BasislastschriftSEPA-Firmenlastschrift (B2B)
Zulässig füralle Kunden, auch Verbraucherausschließlich Nicht-Verbraucher
Widerspruchsrecht8 Wochenkein Erstattungsanspruch nach Einlösung
Mandatsprüfungbeim Gläubigerzusätzlich bei der Bank des Zahlers
Aufwand für den KundengeringMandat muss aktiv bei der eigenen Bank hinterlegt werden
Planungssicherheitmittelhoch

Für die meisten KMU ist die Basislastschrift die richtige Wahl: Sie deckt alle Kundengruppen ab und erfordert keine Mitwirkung der Kundenbank. Die Firmenlastschrift lohnt sich vor allem bei hohen Beträgen im reinen B2B-Geschäft – ist aber deutlich aufwendiger, weil jeder Kunde das Mandat selbst bei seiner Bank einreichen muss.

Der kürzere Weg: Lastschriften über einen Zahlungsdienstleister

Es gibt eine Alternative zum klassischen Weg. Nutzt du einen Zahlungsdienstleister wie GoCardless, tritt dieser als Lastschrifteinreicher auf. Damit entfallen die beiden zeitraubendsten Schritte komplett.

KriteriumKlassisch über die HausbankÜber GoCardless + SepaHeld
Gläubiger-ID nötigjanein
Inkassovereinbarung nötigjanein
Einrichtungsdauer2–6 Wochenca. 15 Minuten
Mandate einholenselbst organisierenautomatisch per E-Mail-Link
XML-Datei erstellenjanein
Fristenüberwachungmanuellautomatisch
Verbuchung im ERPmanuellautomatischer Buchungsvorschlag
KostenKontoführung + TransaktionsgebührenTransaktionsgebühr + Software-Abo

Der Haken, den wir offen benennen: Über GoCardless steht aktuell nur die SEPA-Basislastschrift zur Verfügung, keine Firmenlastschrift. Außerdem gilt in der Eurozone ein Limit von 5.000 € pro Transaktion. Wenn du zwingend Firmenlastschriften brauchst oder regelmäßig darüber liegst, ist der klassische Bankweg für dich weiterhin die richtige Wahl.

Lastschriftverfahren einrichten mit SepaHeld – in 3 Schritten

SepaHeld verbindet dein Buchhaltungs- oder ERP-System direkt mit GoCardless. Rechnungen fließen automatisch in den Einzug, Zahlungseingänge automatisch zurück in die Buchhaltung.

1

Buchhaltung verbinden

Lexware Office, sevdesk, Xentral oder MOCO mit wenigen Klicks anbinden. Weitere Systeme findest du in der Integrationsübersicht.

2

GoCardless verbinden

Konto in Sekunden anbinden, kein technisches Setup.

3

Zahlungsbedingung wählen

Du legst fest, welche Rechnungen eingezogen werden sollen. Ab da läuft es automatisch.

Was danach ohne dein Zutun passiert: SepaHeld fordert fehlende SEPA-Mandate per E-Mail beim Kunden an, ordnet bestehende Mandate automatisch zu, überträgt fällige Rechnungen fristgerecht an GoCardless und erzeugt für jeden Zahlungseingang und jede Transaktionsgebühr einen fertigen Buchungsvorschlag.

Mehr als 1.000 Unternehmen und Freelancer nutzen die Automatisierung bereits.

Die häufigsten Fehler beim Einrichten

  • Mandate nicht revisionssicher archiviert. Bei einem Widerspruch ohne vorlegbares Mandat verlierst du das Geld – bis zu 13 Monate rückwirkend.
  • Vorabankündigung vergessen. Rechtlich angreifbar und der häufigste Grund für Rückfragen und Widersprüche.
  • Mandatsreferenzen doppelt vergeben. Führt zu Ablehnungen bei der Einreichung. Nutze ein eindeutiges, systematisches Schema.
  • Einreichungsfrist knapp kalkuliert. D-1 heißt Geschäftstag, nicht Kalendertag. Wochenenden und Feiertage werden nicht mitgezählt.
  • 36-Monats-Regel übersehen. Ein Mandat, das drei Jahre nicht genutzt wurde, ist erloschen und muss neu eingeholt werden.
  • Rücklastschriftgebühren nicht eingeplant. Sie fallen unabhängig davon an, ob du das Geld später doch noch bekommst.

Lastschriften einziehen, ohne auf die Bank zu warten.

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Häufige Fragen

Was kostet es, das Lastschriftverfahren einzurichten?
Die Gläubiger-ID bei der Bundesbank ist kostenlos. Die Inkassovereinbarung ist bei den meisten Banken ebenfalls kostenfrei, es fallen aber Transaktions- und Rücklastschriftgebühren an. Bei einem Zahlungsdienstleister kommen eine Gebühr pro Transaktion und – bei automatisierter Anbindung – ein Software-Abo hinzu.
Wie lange dauert es, bis ich die erste Lastschrift einziehen kann?
Über die Hausbank realistisch zwei bis sechs Wochen, wobei die Gläubiger-ID meist innerhalb weniger Werktage vorliegt und die Inkassovereinbarung den Zeitplan bestimmt. Über einen Zahlungsdienstleister bist du in der Regel am selben Tag startklar.
Brauche ich für jeden Kunden ein eigenes Mandat?
Ja. Jedes Mandat gilt für genau eine Kombination aus Gläubiger und Zahlungspflichtigem und braucht eine eigene Mandatsreferenz. Ein wiederkehrendes Mandat deckt allerdings beliebig viele künftige Einzüge ab.
Kann ich Mandate digital einholen?
Ja. Ein digital erteiltes SEPA-Mandat ist zulässig, solange Erteilung und Inhalt nachweisbar dokumentiert sind. Papier ist nicht erforderlich.
Was passiert bei einer Rücklastschrift?
Der Betrag wird deinem Konto wieder belastet, zusätzlich fällt eine Gebühr an. Bei mangelnder Deckung kannst du den Einzug erneut versuchen; bei Widerspruch musst du die Forderung auf anderem Weg durchsetzen.
Kann ich als Einzelunternehmer Lastschriften einziehen?
Ja, auch Einzelunternehmer und Freiberufler erhalten eine Gläubiger-ID. Die Inkassovereinbarung ist hier allerdings oft die Hürde – Banken sind bei Einzelunternehmen zurückhaltender. Details dazu in unserem Ratgeber: Kann man selbst Lastschriften einziehen?
Muss ich die Gläubiger-ID auf der Rechnung angeben?
Auf der Rechnung ist sie nicht zwingend, in der Vorabankündigung und im Mandat dagegen schon. In der Praxis ist es sinnvoll, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz auf jeder Rechnung mit Einzug auszuweisen – das reduziert Rückfragen deutlich.
Wie lange gilt ein SEPA-Lastschriftmandat?
Ein Mandat gilt unbefristet, erlischt aber automatisch, wenn es 36 Monate lang nicht für einen Einzug genutzt wurde. Danach muss es neu eingeholt werden.
Gibt es eine Obergrenze für den Einzugsbetrag?
Über die Hausbank richtet sich das nach deinem vereinbarten Einreicherlimit. Über GoCardless gilt in der Eurozone ein Limit von 5.000 € pro Transaktion, das auf Anfrage erhöht werden kann.

Fazit

Das Lastschriftverfahren einzurichten ist kein Hexenwerk, aber es hat mehr bewegliche Teile als die meisten erwarten – und die Inkassovereinbarung mit der Bank ist der Punkt, an dem es am häufigsten hakt. Wenn du schnell starten willst oder deine Bank zurückhaltend ist, ist der Weg über einen Zahlungsdienstleister die pragmatischere Lösung.

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